Die Schulordnung ist ein Verhaltenskodex, der für die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das Schulpersonal gilt.
Eine Schulordnung regelt allgemeine Richtlinien zur Schulaufnahme und zum Schulabgang der Lernenden. Des Weiteren regelt sie, wie sich der Unterricht gestaltet und welchen schulischen Verpflichtungen die Schülerinnen und Schüler nachkommen müssen. Auch die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten sind in einer Schulordnung angegeben.
Falls die Schule über besondere Schülervereine, Arbeitsgemeinschaften oder sonstige Initiativen verfügt, ist darin auch deren Gründung und Finanzierung geregelt.
Die Schulordnung regelt Ordnungsmaßnahmen und deren Anwendung
In der Schulordnung ist der Umgang mit der Nichtbeachtung der Regeln und deren Konsequenzen festgelegt. Sie gibt Ihnen z. B. vor, wie Sie mit Regelverstößen seitens der Schülerinnen und Schüler umzugehen haben. Die Schulordnung erläutert spezielle Ordnungsmaßnahmen und geht auf deren Anwendung ein. Ordnungsmaßnahmen können u.a. sein:
- Schriftlicher/verschärfter Verweis
- Ausschluss vom Unterricht/von der Schule
- Ausschluss von allen Schulen der Schulart
Die Schulordnung basiert auf dem Schulrecht
Das Fundament der Schulordnung stellt das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes dar.
Das Schulrecht befasst sich unter anderem mit folgenden Inhalten: Schulträgerschaft, Schulorganisation, Unterricht und Rechte der Schülerin bzw. des Schülers, das Dienstrecht für Lehrkräfte und die Art der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten am Schulleben.
Regelung der Finanzierung – Schulträgerschaft
Nach dem Schulrecht klärt die Schulträgerschaft
- die Frage, wie die Kosten für das Schulgebäude und die Personalkosten getragen werden (privat oder staatlich),
- ob und inwieweit Schulgeld erhoben wird,
- ob die Schule abhängig vom Bezirk zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern verpflichtet ist.
Der Schulalltag – Schulorganisation
Im Zusammenhang mit der Schulorganisation geht es in der Schulordnung um
- die Regelung der Zugangsbedingungen, Versetzungen, Übergangsmöglichkeiten und Abschlussprüfungen,
- die Rechte und Pflichten der Schulleitung,
- den Ablauf von Lehrerkonferenzen,
- den Umgang mit besonderen Ereignissen (z. B. Notfälle oder Hitzefrei).
Ihr Alltag und der Ihrer Schülerinnen und Schüler
Hinsichtlich der Gestaltung des Schulalltags klärt das Schulgesetz die Themenfelder
- Bestimmungen zur Schulpflicht (evtl. Schulzwang),
- Lehrpläne und Erziehungsziele,
- Aufsichtsregelung für den Sportunterricht und Schulfahrten,
- Rauchen in der Schule,
- Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen (Verweise, Versetzungen, Ausschluss, Entlassung),
- Fragen der Leistungsbeurteilung: schriftlich/mündlich, Schulnoten, Zeugnisse, Versetzung.
Ihre Freiheiten und Grenzen – das Dienstrecht für Lehrkräfte
Ebenso gibt es im Schulrecht Angaben zum Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer, konkret zu folgenden Aspekten:
- Beamtenrechtliche Regelungen und Dienstordnung
- Disziplinarrecht, Amtshaftung, Lehrerausbildung, Beförderungen,
- Umfang der pädagogischen Freiheit (Ihr Spielraum bei Unterrichts- und Erziehungsfragen)
Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind laut Schulrecht Mitwirkende im Schulleben. Entsprechend gibt es auch für diesen Themenkomplex Angaben im Schulrecht:
- Mitbestimmungsgremien: Schüler- und Elternvertretungen
- Schulkonferenz und Mitwirkungsrecht der Erziehungsberechtigten
Wenn Sie sich in das Schulgesetz Ihres Bundeslandes einlesen möchten, finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-und-lehrplaene-der-laender/uebersicht-schulgesetze.html) die Links zu den aktuellsten Rechtsvorschriften.
Der Notfallplan
Das Verhalten in Notfällen ist in den Notfallplänen der Schulen geregelt. Die Bestimmungen des Notfallplans haben Vorrang vor allen anderen Regelungen. Auch wenn Sie gerade eine Klassenarbeit schreiben lassen, müssen Sie sich in einer Krisensituation (z. B. Feueralarm) entsprechend der Notfallplanung verhalten. Ihre und die Sicherheit Ihrer Schülerinnen und Schüler ist wichtiger als jeder Leistungsnachweis.
Opferhilfe vor Täterermittlung. Personenschutz vor Sachwertschutz.
Die oberste Prämisse im Umgang mit Notfällen ist sehr eindeutig: Opferhilfe vor Täterermittlung. Personenschutz vor Sachwertschutz. Da keine bundesweit übergreifenden Pläne bestehen, erfolgen die anschließenden Erläuterungen zur Veranschaulichung auf Grundlage des Notfallplans von Bremen. In Bremen fallen folgende Vorfälle unter die jeweiligen Kategorien des Gefährdungsgrades:
Grün: Gefährdungsgrad I | Gelb: Gefährdungsgrad II | Rot: Gefährdungsgrad III |
Unmittelbare Verantwortung der Schule
| Unmittelbare Verantwortung der Schule in Zusammenarbeit mit Polizei und außerschulischen Hilfesystemen | Unmittelbare Verantwortung der Polizei
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Sachbeschädigung | Schwere Sachbeschädigung | Brandfall |
Persönliche Diffamierung | Extremismus | Schusswaffengebrauch |
Beleidigung von Lehrerkräften | Gewaltdarstellung über Medien | Drohung mit Sprengsätzen |
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung | Mobbing | Suizid / Tod in der Schule |
Verdacht auf sexuelle Übergriffe | Kindeswohlgefährdung | Totschlag / Mord |
Schlägerei | Sexuelle Übergriffe | Geiselnahme |
Todesfall im schulischen Umfeld | Erpressung / Raub | Amoklauf |
Äußerung von Selbsttötungsgedanken | Besitz von Waffen / gefährlichen Gegenständen |
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Äußerung von Amok- und Mordgedanken | Gebrauch von Waffen / gefährlichen Gegenständen |
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| Körperverletzung |
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| Selbsttötungsankündigung / Selbstmordversuch |
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| Morddrohung |
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| Amokdrohung / Morddrohung (Internet / SMS) |
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| Amokdrohung |
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Mittlerweile sind Schulen auch auf einen eventuellen Amoklauf vorbereitet. Verschlüsselte Botschaften informieren dann beispielsweise über einen Amoklauf: „Frau Koma kommt!“ (Koma: umgekehrt „Amok“, in Winnenden als Botschaft verwendet).
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden Sie in der Regel von der Schulleitung genauestens über die Schulordnung und den Notfallplan informiert.
Detaillierte Informationen zu den Notfallplänen
Die meisten Bundesländer bieten reichlich Informationsmaterial zum Umgang mit Notfällen in der Schule. Die folgenden Seiten liefern Ihnen eine erste Orientierung in diesen Bereichen:
Baden-Württemberg
Der Krisenplan des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Stand: 11.09.2006) www.kultus-bw.de/krisenintervention/
Bayern
Sichere Schule Bayern: Informationsmaterial zum Umgang mit Notfällen www.clsicher.de/ssb/index.php
Berlin
Der Bildungsserver Berlin Brandenburg in Sachen Gewaltprävention bildungsserver.berlin-brandenburg.de/notfallsituationen.html
Brandenburg
Der Bildungsserver Berlin Brandenburg in Sachen Gewaltprävention bildungsserver.berlin-brandenburg.de/notfallsituationen.html
Bremen
Notfallpläne und noch mehr Informationsmaterial www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/notfallordner.pdf
Hamburg
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung informiert rund um Gewaltprävention an Schulen li.hamburg.de/bsg/material/
Hessen
Handeln in Krisensituationen. Ein Leitfaden für Schulen.
Dieser Leitfaden kann auf der Seite des Kultusministeriums kostenlos bestellt werden. www.hessen.de/irj/HKM_Internet
Mecklenburg-Vorpommern
Die Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern www.schulwesen-mv.de/vv/vv-notfaelle-an-den-oeffentlichen-schulen.html
Nordrhein-Westfalen
Paul Tresselt bietet zahlreiche und aktuelle Downloads zu Gesetzestexten und Notfallpläne an www.tresselt.de
Saarland
Hinsehen und Handeln - Notfallpläne für saarländische Schulen www.saarland.de/56653.htm