Erziehungsmaßnahmen
Als Erziehungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen bezeichnet, mit denen man auf Schüler erzieherisch einwirken möchte. Ihr Einsatz liegt in der pädagogischen Verantwortung und im Ermessen jeder einzelnen Lehrkraft, um konkret auf das Verhalten eines Schülers in einer bestimmten Situation zu reagieren. Ein fester Katalog von Erziehungsmaßnahmen existiert nicht. Gängige Maßnahmen, die sich auf eine ungenügende Unterrichtsvorbereitung oder nicht angemessenes Verhalten im Unterricht beziehen, sind z. B. mündliche Ermahnungen oder Zurechtweisungen, zeitweiliges Wegnehmen von Gegenständen, Umsetzen, Zusatzarbeiten, (Einzel-)Gespräche mit Schülern oder Erziehungsberechtigten, Nacharbeit. Wird ein Nacharbeitstermin angesetzt, so müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert werden.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen, die in ihrer Bedeutung und ihrem Ausmaß schwerwiegender sind, dienen gemäß BayEUG der Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und/oder dem Schutz von Personen und Sachen.
Wenn es zu Ordnungsmaßnahmen kommt, müssen diese im jährlichen Notenbogen eingetragen werden. Sie beziehen sich auf einen Regelverstoß eines Schülers, wie z. B. unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, häufiges Zuspätkommen ohne triftigen Grund, massive oder wiederholte Störung des Unterrichts, Rauchen auf dem Schulgelände, Belästigung von Mitschülern, physische oder verbale Bedrohung, Verletzung von Anstands- und Höflichkeitsregeln gegenüber einer Lehrkraft, Sachbeschädigung, Verschmutzung etc.
Im Schulalltag wird i. d. R. in diesen Fällen von der Lehrkraft ein schriftlicher Verweis erteilt, in schwerwiegenderen Fällen ein verschärfter Verweis durch die Schulleitung. Diese kann in Absprache mit den Lehrkräften auch weitergehende Ordnungsmaßnahmen anordnen, wie Ausschluss vom Unterricht in einem Fach oder von einer Schulveranstaltung, Versetzung in eine Parallelklasse, drei- bis sechstägiger Ausschluss vom Unterricht bzw. für zwei bis vier Wochen, Ladung vor den Disziplinarausschuss. Als weitere Maßnahmen kann z. B. dem Schüler in bestimmten Fällen auch die Entlassung von der Schule angedroht oder die Entlassung und Zuweisung an eine andere Schule vollzogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler auch vom Besuch einer ganzen Schulart ausgeschlossen werden.
Für diese Maßnahmen existieren genaue rechtliche Vorschriften, die in den Schulgesetzen und Schulordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt sind.
Ordnungsmaßnahmen sollten nur in wenigen Ausnahmefällen genutzt werden – insbesondere die letztgenannten – und ausschließlich nach Ausschöpfung aller pädagogischen Mittel und Einbezug der Kollegen bzw. der Schulleitung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Einsatz kommen.
Worauf Sie achten müssen
Achten Sie prinzipiell darauf – insbesondere wenn Sie einen Verweis erteilen –, dem Schüler Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Dem Betroffenen soll in jedem Fall klar sein, worin das Fehlverhalten besteht, welches Verhalten Sie in Zukunft erwarten und weshalb eine bestimmte Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme getroffen wird. Lassen Sie sich in jedem Fall vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit leiten und sich nicht in einer emotional aufgeladenen Situation zu einer unangebrachten Maßnahme hinreißen, die von dem Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Es sollte nie der Eindruck entstehen, dass eine Erziehungsmaßnahme aus persönlichen Gründen getroffen wird. Schlechte Noten als Erziehungsmaßnahme sind absolut tabu.
Häufig ist es sinnvoll, die Schüler zu gemeinschaftsdienlichen Arbeiten zu verpflichten, wie zusätzliche Aufräumdienste, die Übernahme von Pflichten in der Klasse über einen längeren Zeitraum, Mithilfe bei Schulveranstaltungen etc.
Präventive Maßnahmen
Besser als jeder Einsatz einer Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahme ist es, eine angenehme, respektvolle Unterrichts- und Schulatmosphäre zu schaffen, sodass Konflikten und Regelverstößen vorgebeugt wird.
Dazu sollten gemeinsam mit den Schülern Umgangs- und Verhaltensregeln formuliert werden, denen sich alle verpflichtet fühlen.
Weisen Sie Ihre Schüler auch immer wieder auf Beratungsangebote der Schule hin, wie Tutoren, Streitschlichter, Verbindungs- und Vertrauenslehrer, Stufenbetreuer, Schulpsychologen etc.