Unumgänglich: gute Vorbereitung und Organisation
Bei Klassenfahrten, Wanderungen und Unterrichtsgängen ist eine langfristige und sorgfältige Planung unter Einbeziehung der Eltern und der Schulleitung unumgänglich, denn abgesprochen werden muss neben Beginn und Ende des Ausflugs auch die Höhe der Kosten.
Des Weiteren müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Wer begleitet den Ausflug? Eine weitere Lehrperson oder Eltern?
- Welche Alternativen gibt es für Schüler, die am Ausflug nicht teilnehmen können?
- Auf entsprechende Kleidung, Getränke, Essen und Arbeitsmittel hinweisen.
- Falls zutreffend: Eine Anmeldung am Zielort (Museum, Betrieb etc.) muss frühzeitig erfolgen.
- Welcher Weg ist der sicherste? Dies ist leider nicht immer der kürzeste.
- Vorab klären, was am Zielort erlaubt und untersagt ist (anfassen, ausprobieren, fotografieren).
- Das Verhalten der Gruppe in speziellen Situationen außerhalb des Schulgebäudes sollte vorab mit den Schülern besprochen werden. In diesem Zusammenhang sollten auch Regeln vereinbart werden.
Methodisches Grundgerüst
Ausflüge sind nicht nur eine gute Möglichkeit zur Stärkung der Klassengemeinschaft, sondern bieten auch neue Lernorte außerhalb des Klassenzimmers. So haben Wandertage häufig auch zum Ziel, den Zusammenhalt einer Klasse zu fördern und gemeinsame Erlebnisse zu schaffen, während Unterrichtsgänge in erster Linie einen Bildungscharakter verfolgen.
Egal welche Art von Ausflug geplant ist: Es wird ein neuer Lernort außerhalb des Klassenzimmers geschaffen, der bei sorgfältiger Planung besondere und nachhaltige (Lern-)Erlebnisse generiert. Im Idealfall passt ein Besuch außerhalb des Klassenzimmers thematisch zu einer aktuellen Unterrichtseinheit. Theorie wird greifbar und Wissen so zu einem Erlebnis.
Rechtlich auf der sicheren Seite
Während schulischer Veranstaltungen sind Schüler kostenfrei unfallversichert. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung dieser Versicherung aus Steuermitteln. Die Schüler-Unfallversicherung sorgt dafür, dass sowohl Lehrer als auch Mitschüler für gesundheitliche Schäden untereinander nicht privat haften müssen. Bei Ausflügen außerhalb des Schulgeländes sind alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Unternehmung stehen, versichert.
Wichtig: Gestattet man Schülern während einer Klassenfahrt etwas „Freizeit“ und sie dürfen alleine und ohne pädagogisches Ziel unterwegs sein, so fällt diese Zeit in den privaten Bereich der Schüler und nicht mehr in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. Dementsprechend besteht während dieser Zeit kein Versicherungsschutz.
Es lohnt sich also auch hier ein Konzept auszuarbeiten, welches sowohl das Freizeitinteresse der Schüler als auch deine pädagogischen Ziele verfolgt. Eine Schnitzeljagt durch die Stadt, ein selbstständiger Museumsbesuch oder auch ein Fotoprojekt sind hier denkbar.
Die Erfahrung anderer
Zögere nicht, Kollegen um Rat und nach ihrer Erfahrung zu fragen. Das Gefühl, mit einer Klasse außerhalb des Klassenzimmers unterwegs zu sein, kann durchaus für Nervosität sorgen. Es fehlen der sichere Schutz des Schulgebäudes und Ansprechpartner in direkter Nähe. Äußere deine Bedenken auch der Schulleitung gegenüber. Vielleicht findet dein erster Ausflug mit einer Klasse dann nicht mit nur einer weiteren Begleitperson, sondern mit zusätzlicher Unterstützung statt. Hauptsache, du fühlst dich sicher, denn nur dann kannst auch du deinen Schülern Sicherheit geben, und der Ausflug wird für alle Beteiligten zu einem positiven Erlebnis.